Diese Richtlinien sind bindend für Arbeiten, die unsere Mitarbeiter außerhalb der Geschäftsräume der FLORIN Gesellschaft für Lebensmitteltechnologie mbH leisten, wie zum Beispiel:
allgemeine Beratung,
Software-Erstellung im Hause unsers Kunden,
Software-Unterstützung im Hause unseres Kunden,
Probebetrieb im Hause unseres Kunden und
Inbetriebnahmen beim Endkunden
und können hier eingesehen werden.